Nutzen Sie die Vorteile einer Kur mit Erstattung durch die Krankenkasse
Bei der komplexen Kurbehandlung (KLP) übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung, die Unterkunft und die ganztägige Verpflegung. Die KLP wird während einer Arbeitsunfähigkeit von 21 oder 28 Tagen in Anspruch genommen. Bei der beitragspflichtigen Kurbehandlung (PLP) übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten für die Behandlung und die medizinischen Verfahren, während der Kunde selbst für seine Unterkunft und Verpflegung aufkommt. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten der von der Krankenkasse gedeckten Kurbehandlung und die Unterschiede zwischen KLP und PLP.