Wie die Krankenkasse die Kosten für die Kurbehandlung übernimmt
Grundlage ist der "Vorschlag für die Kurbetreuung".
Das Dokument "Vorschlag für eine Kurbehandlung" wird von einem Allgemeinmediziner auf Empfehlung eines Facharztes erstellt. Auch Ihr ambulanter Facharzt kann den Vorschlag ausstellen. Wenn Sie in ein Krankenhaus eingewiesen werden, wird der Vorschlag vom behandelnden Arzt vor dem Ende Ihres Krankenhausaufenthalts verfasst.
Übermittlung des Antrags an die Krankenkasse
Je nach Gesundheitszustand des Klienten gibt der Arzt die Indikation an, schlägt eine komplexe oder beitragende Kurbehandlung und einen Kurort vor. Auch der Name des bevorzugten Hotels am Kurort kann direkt in den Vorschlag eingetragen werden. Anschließend sendet der Arzt den Vorschlag an die Krankenkasse.
Billigung des Vorschlags durch den begutachtenden Arzt
Der Vorschlag wird immer von dem begutachtenden Arzt Ihrer Krankenkasse genehmigt. Er kann den Antrag genehmigen oder ablehnen. Die Krankenkasse schickt den genehmigten Antrag direkt an das Kurhotel, das auf dem "Antrag auf Kurbehandlung" aufgeführt ist.
Eintritt des Kunden in den Kuraufenthalt
Sobald der genehmigte Antrag eingegangen und bearbeitet worden ist, erhalten Sie vom Hotel ein Check-in-Datum. Sie können das konkrete Datum Ihres Aufenthalts im Hotel Ihrer Wahl gegen eine Verwaltungsgebühr im Voraus buchen.