Spa-Pflegeoptionen

Wir arbeiten mit allen Krankenversicherungsgesellschaften in der Tschechischen Republik zusammen

Umfassende Kurbetreuung (KLP)

  • Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung, die Unterkunft und die ganztägige Verpflegung.
  • Das KLP wird vom Kunden während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit in Anspruch genommen.
  • Die Dauer der Behandlung ist je nach Art der Indikation auf 21 oder 28 Tage festgelegt.
  • Die Gültigkeitsdauer eines genehmigten KLP-Antrags beträgt in der Regel 3 Monate ab dem Datum der Ausstellung.
  • Wenn der begutachtende Arzt eine Begleitperson für den Aufenthalt eines erwachsenen Kunden genehmigt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson.
  • Nach Erhalt des von der Krankenkasse genehmigten Kurantrags lädt der Kurort den Kunden spätestens 5 Arbeitstage vor Beginn des Aufenthalts ein. Der Klient hat die Möglichkeit, vor der Ausstellung des Kurantrages einen konkreten Termin für die Inanspruchnahme der KLP gegen eine Verwaltungsgebühr im ausgewählten Kurhotel zu vereinbaren.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Unterbringung in Doppelzimmern der Standardkategorie. Die Unterbringung in Superiorzimmern und Einzelzimmern ist gegen Aufpreis im ausgewählten Kurhotel möglich.
  • Die Krankenkasse übernimmt die Grundverpflegung in Form von Vollpension (kontinentales Frühstück, Mittag- und Abendessen mit mehreren Mahlzeiten zur Auswahl). Wahlverpflegung (Frühstücksbuffet, Mittag- und Abendessen mit Menüwahl, Obst- und Gemüsesalate) ist gegen Aufpreis je nach ausgewähltem Kurhotel möglich.

Beitragspflichtige Kurbetreuung (PLP)

  • Die Krankenversicherung zahlt nur für die Behandlung. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Klient.
  • Das PLP wird vom Kunden als Teil seines Urlaubs genommen.
  • Die Dauer der Behandlung wird vom Arzt auf 14 oder 21 Tage festgelegt.
  • Die Gültigkeitsdauer eines genehmigten PLP-Antrags beträgt in der Regel 6 Monate ab dem Datum der Ausstellung.
  • Das Datum des Aufenthalts, die Kategorie der Unterkunft und die Art der Verpflegung können im Voraus im ausgewählten Kurhotel gebucht werden.
Kurorte und Kurhotels

Von den Krankenkassen gedeckte Aufenthalte können in 4 Kurorten genommen werden

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